FIS-Regeln dienen im Schadensfall als rechtlicher Rahmen
Für ein ungetrübtes Wintersport-Vergnügen müssen auf der Piste nicht nur gute Schneeverhältnisse herrschen – auch das rücksichtsvolle und angepasste Fahrverhalten der beteiligten Ski- und Snowboard-Fahrer sind hierfür entscheidend. "Einen guten Anhaltspunkt für richtiges Verhalten am Berg geben die so genannten FIS-Regeln des internationalen Skiverbandes, die auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als Entscheidungsgrundlage dienen", erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
So muss in vollem Umfang für den durch ihn entstandenen Schaden haften, wer andere durch aggressive oder unbedachte Fahrweise gefährdet. Das kann bereits heißen, sein eigenes Können fahrlässig zu überschätzen oder die bestehenden Gelände- und Witterungsverhältnisse nicht zu berücksichtigen. "Jeder Pistenteilnehmer muss jederzeit in der Lage sein, beim Auftreten von Hindernissen rechtzeitig zu bremsen oder auszuweichen", erklärt die D.A.S. Juristin. Umgekehrt müssen Skifahrer aber auch bemüht sein, nicht selbst ohne Not ein Hindernis abzugeben - wer stürzt, muss schnellstmöglich die Piste verlassen. Kommt es durch ungenügende Pistenabsicherungen zu Unfällen, dann liegt womöglich eine Haftbarkeit des Betreibers oder gar des Reiseveranstalters vor: Haben diese ihrer Sorgfaltspflicht nicht Genüge getan, können beide unter Umständen in Regress genommen werden.

