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Immobilienbesitzer

"Vorbeugende Streupflicht" im Winter

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Um von einer so genannten "vorbeugenden Streupflicht" in einer Wohnanlage ausgehen zu können, reichen allgemeine Angaben in einem Wetterbericht der "Tagesschau" nicht aus. Vielmehr müssen hinreichend konkrete Umstände ergeben, dass gerade an besagter Stelle Glättegefahr besteht, so das OLG Brandenburg in einem Fall, über den der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet.

Keine Streupflicht rund um die Uhr

ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht von Immobilienbesitzern zwar umfangreich, aber nicht grenzenlos ist. Zwar muss auch während der besinnlichen Feiertage regelmäßig geräumt und gestreut werden, aber es kann niemand gezwungen werden, den aussichtlosen Kampf gegen dauerhaften Eisregen oder endloses Schneetreiben aufzunehmen.

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