Ein Wohnungseigentümer muss einschreiten, wenn sein Lebensgefährte fortgesetzt die Mieter eines anderen Eigentümers anpöbelt. Andernfalls haftet er auf Ersatz des Mietausfallschadens, der dem anderen Eigentümer dadurch entsteht, dass die Mieter wegen der Belästigungen ausziehen, so das OLG Saarbrücken.

