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Miete

Pöbelnder Lebensgefährte im Haus: Wohnungseigentümerin haftet für Mietausfallschaden

Ein Wohnungseigentümer muss einschreiten, wenn sein Lebensgefährte fortgesetzt die Mieter eines anderen Eigentümers anpöbelt. Andernfalls haftet er auf Ersatz des Mietausfallschadens, der dem anderen Eigentümer dadurch entsteht, dass die Mieter wegen der Belästigungen ausziehen, so das OLG Saarbrücken.

Wohnungssuche: Was Vermieter fragen dürfen

Vermieter möchten meist möglichst genaue Informationen über potenzielle Mieter haben. Manche Fragen in Selbstauskünften müssen Mietinteressenten deshalb wahrheitsgemäß beantworten. Aber nicht alle.
Heute ist es üblich, dass Vermieter den Mietinteressenten einen Fragebogen vorlegen, in dem diese umfassende Infos über sich selbst geben sollen (Selbstauskunft). Doch nicht alle Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

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