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Unfall

Zugbegleiter verbrühte Bahngast - 1.000 EURO Schmerzensgeld

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Wenn ein Zugbegleiter einem Bahnkunden während der Fahrt heißen Kaffee über den Arm gießt, dann gilt das als Betriebsunfall, für den die Deutsche Bahn AG haftet. Unabhängig davon, ob ein plötzliches Bremsmanöver oder ein anderer Fahrgast den Unfall auslöste. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten in einem Fall.

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