Um von einer so genannten "vorbeugenden Streupflicht" in einer Wohnanlage ausgehen zu können, reichen allgemeine Angaben in einem Wetterbericht der "Tagesschau" nicht aus. Vielmehr müssen hinreichend konkrete Umstände ergeben, dass gerade an besagter Stelle Glättegefahr besteht, so das OLG Brandenburg in einem Fall, über den der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet.


