Wer im Auslandsurlaub beraubt oder bestohlen bzw. Opfer eines Diestahls wird, dem leistet die eigene Hausratversicherung Schadensersatz. Durch den Außenversicherungsschutz sind persönliche Besitztümer weltweit versichert, solange sie sich weniger als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden. Mit der Schadensanzeige sollten Urlauber aber nicht bis zu ihrer Rückkehr nach Hause warten, warnen der Anwalt-Suchservice und der Auto- und Reiseclub Deutschland mit Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts München


